
Die beiden verschieden gefärbten, jedoch einem Familienwappen (Fürst von Oettingen) entnommenen Wappenhälften sollen auf die gleichzeitige Grund- und Landesherrschaft der beiden Linien Oettingen-Oettingen und Oettingen-Wallerstein in Deiningen hinweisen, die im 16. Jahrhundert zu der bis heute dauernden konfessionellen Spaltung geführt hat. Die Brücke soll dabei neben ihrer Bedeutung als örtliches Wahrzeichen als verbindendes Element gewertet werden.